Presseartikel
Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei
Umsetzung durch die Länder steht
“Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Bayern hat – als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz – die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert.
Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden.
Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.”
Quelle: bmwi.de
In der Veröffentlichung des Artikels vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird erläutert wie man die Mittel beantragen kann und es finden sich Links zu den zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern.
Für das Antragsformular für die Soforthilfe 2020 werden nur wenige Minuten benötigt und die Auszahlung der Soforthilfe dauert i.R. nur wenige Tage.
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