Coronavirus: Krankenkassen lockern die Regeln für die Heilmittel-Versorgung

Presseartikel

(16.03.20) Aufgrund der Coronavirus-Pandemie haben die gesetzlichen Krankenkassen die Regeln für die Versorgung mit Heilmitteln gelockert, um Patienten, Arztpraxen und Therapeuten zu entlasten. Die Ausnahme-Regelungen, auf die sich die Kassenverbände auf Bundesebene geeinigt haben, betreffen Verordnungen von Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie.

Bei Heilmittel-Verordnungen, die nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt worden sind, muss die Behandlung nach den neuen Regelungen nicht mehr innerhalb von 14 Tagen (bzw. 28 Tagen im Falle von Podologie und Ernährungstherapie) beginnen. Außerdem kann die Behandlung für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, wenn zum Beispiel der Patient wegen der Coronavirus-Pandemie seine Termine nicht wahrnehmen kann oder will oder wenn der Therapeut nicht zur Verfügung steht. Normalerweise dürfen zwischen den Behandlungsterminen nur 14 Tage liegen. Jetzt verzichten die Krankenkassen darauf, die Einhaltung dieser Frist zu prüfen. Dies gilt für alle Rezepte, bei denen die letzte Behandlung vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar erfolgte.

Zum download steht das Dakument “Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 16. März 2020 / 15.00 Uhr”.

Quelle: aok-gesundheitspartner.de

 

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